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Das Neun-Euro-Ticket kommt!

Das Bundeskabinett hat am 27. April die vom Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegte Formulierungshilfe für die Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung, die nun in die parlamentarischen Beratungen geht, sollen die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um insgesamt 3,7 Milliarden Euro erhöht werden. Damit soll sowohl die Umsetzung des „9 für 90-Ticket“ finanziert als auch der Beitrag des Bundes am Ausgleich der pandemiebedingten Fahrgeldeinnahmeausfälle der ÖPNV-Verkehrsunternehmen ermöglicht werden.

Weiterer Zeitplan:

  • 27. April 2022: Kabinettbeschluss zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
  • 19. Mai 2022: 2./3. Lesung Bundestag
  • 20. Mai 2022: Bundesrat

Im folgenden findet sich der aktuelle Stand der geplanten Ausgestaltung des Tickets durch die Länder und die Verkehrsunternehmen.

Was genau heißt 9 für 90?

Ab dem 1. Juni 2022 wird ein stark verbilligtes ÖPNV-Ticket für 9 Euro pro Kalendermonat in Deutschland angeboten.

Wo gilt das Ticket?

Das Ticket gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Ausgenommen sind der Fernverkehr der DB AG, also z.B. ICE, IC, EC sowie die Flix-Züge und Busse.

Das 9-Euro Ticket ist ausschließlich im Regionalverkehr, nicht in ICE und IC Zügen gültig I © DB AG/ Pierre Adonis

Wo bekommen Fahrgäste das Ticket?

Die Verkehrsunternehmen arbeiten an der Umstellung der Vertriebswege. Es ist derzeit auch eine gemeinsame Online-Plattform geplant, über die das Ticket digital gebucht werden kann. Darüber hinaus wird das Ticket im Sinne der Daseinsvorsorge auch über klassische Vertriebswege wie Automaten und Schalter angeboten.

Was passiert mit den Abos?

Abo-Kundinnen und Kunden profitieren in besonderem Maße. Ihr Abo wird automatisch durch das Verkehrsunternehmen auf 9 Euro abgesenkt oder der Differenzbetrag in den Folgemonaten ausgeglichen. Gleichzeitig bleiben alle Abo-Vorteile im jeweils geltenden Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen erhalten.

Auch für Semestertickets, 9-Uhr-Abos, etc arbeiten die Verkehrsunternehmen an der Erstattung für den Zeitraum Juni bis August.

Wenn ein bestehendes Abo die Fahrradmitnahme vorsieht, bleibt dieser Vorteil im jeweiligen Geltungsbereich weiter bestehen. Ist die Fahrradmitnahme nicht Teil des bestehenden Abos oder handelt es sich um einen Neukunden, muss die Fahrradmitnahme regulär dazu gebucht werden.

Wäre eine Einführung des Tickets nach den Sommerferien nicht sinnvoller gewesen?

Nein. Die Bürgerinnen und Bürger sollen schnell entlastet werden.

Ist durch den bundesweiten Geltungsbereich nicht mit einer Überlastung der Züge zu rechnen?

Der bundesweite Geltungsbereich ist von den für den ÖPNV zuständigen Bundesländern eingebracht worden, um eine zügige und kundengerechte Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen. Der Bund geht davon aus, dass die Verkehre entsprechend organisiert werden.

Das 9-Euro Ticket soll auch über die klassischen Vertriebswege, zum Beispiel am Automaten oder Schalter, erworben werden können I © DB AG/ Max Lautenschläger

Wie wird das Ticket finanziert?

Die Regionalisierungsmittel werden so erhöht, dass die Länder in die Lage versetzt werden, das „9 für 90“-Ticket umzusetzen. Die Mittel werden über das Regionalisierungsgesetz bereitgestellt. Die Summe der Mittel für drei Monate in Höhe von 2,5 Milliarden Euro ergibt sich aus der Prognose der entfallenen Ticketeinnahmen der Länder für 2022.

Wie verhält es sich mit dem Ausgleich der pandemiebedingten Einnahmeausfällen durch den Bund?

Insgesamt ist im Jahr 2022 mit pandemiebedingten Fahrgeldeinnahmeausfällen von voraussichtlich um 3,2 Milliarden Euro zu rechnen. Auch hier steht der Bund zu seiner Zusage, die pandemiebedingten Einnahmeverluste zur Hälfte auszugleichen. Im Gesetz sind dazu als Richtwert 1,2 Milliarden Euro vorgesehen. Letztlich wurde hier aber zwischen Bund und Ländern eine sogenannte „Spitzabrechnung“ vereinbart. D.h. nach Abrechnung und Prüfung wird zum 30. Juni 2024 die tatsächliche Differenz ausgeglichen.

Wie unterstützt der Bund die Verkehrsunternehmen bei kriegsbedingten Energiespreissteigerungen?

Neben dem „9 für 90“-Ticket sind im Entlastungspaket der Bundesregierung weitere Maßnahmen vorgesehen, von denen auch die Verkehrsunternehmen direkt profitieren. Dazu zählen u.a. die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, aber auch der vorzeitige Wegfall der EEG-Umlage.

Wie steht es um die langfristige Erhöhung der Regionalisierungsmittel?

Auf Vorschlag von Herrn Bundesminister Dr. Wissing wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Ausbau- und Modernisierungspaktes für den ÖPNV eingesetzt, um den ÖPNV auch langfristig zu verbessern. In dieser Arbeitsgruppe unter paritätischer Leitung des VMK-Vorsitzlandes und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sollen die Themen Mindeststandards, Qualitätskriterien, Erreichbarkeit, Attraktivitätssteigerung, Digitalisierung, Vernetzung und Tarife sowie Kapazitätsverbesserungen erörtert und dazu Vorschläge entwickelt werden. Bis zur Verkehrsministerkonferenz im Herbst soll ein Ausbau- und Modernisierungspakt erarbeitet und beschlossen werden. Damit haben wir nicht nur die Chance, die Finanzierung des ÖPNV langfristig auf solide Füße zu stellen, sondern vor allem die Möglichkeit, den ÖPNV für alle Bürgerinnen und Bürger deutlich komfortabler und attraktiver zu machen.

Quelle: BMDV

29.04.2022
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