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Die deutsche Bundesregierung beschließt weitreichende Förderung von Elektrobussen

© UTM / Hess AG / Christian Marquordt

Das OK aus Brüssel ist da: Jetzt können die umweltfreundlichen Busse durchstarten. Die Europäische Kommission hat die Förderung alternativer Antriebsoptionen im Personenverkehr beihilferechtlich genehmigt. Das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist der Treiber der technologieneutralen „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“.

Gefördert werden Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse sowie biomethanbetriebene Busse der Fahrzeugklassen M2 und M3, sowie dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien.

Die Richtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Mrd. Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, ergänzt um weitere Mittel für 2025.

Förderfähig sind die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben sowie die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur mit:

» 80% der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Batterie-,
Brennstoffzellen- & Batterieoberleitungsbusse,
» 40% Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Bio-Gasbusse,
» 40% der Investitionsvollkosten für die zum Betrieb notwendige,
nicht öffentliche Infrastruktur

sowie darüber hinaus auch Machbarkeitsstudien.

Auch Batterie-Trolleybusse sind förderfähig – Solaris Trollino 18 Solingen | © Franz Grantl
Lade-Infrastruktur gehört auch zum Förderumfang | © UTM/b

Eine Einreichung von Skizzen und Anträgen über das easy-Online System ist ab dem 15. September 2021 möglich. Mit der Vorbereitung der dafür notwendigen Unterlagen kann sofort begonnen werden. Skizzen und Anträge können bis zum 5. Oktober 2021 (für Investitions­vorhaben) oder bis zum 30. November 2021 (für Machbarkeitsstudien) eingereicht werden.

Die Richtlinie setzt außerdem die bisherigen Fördermöglichkeiten des BMVI im Bereich des batterieelektrischen ÖPNV über die Richtlinie Elektromobilität fort. So können nach wie vor Forschungsprojekte für elektromobile Anwendungen gefördert werden. Derzeit ist dafür ein Förderaufruf bis zum 30. September 2021 offen. Ergebnisse der bisherigen Forschungs­arbeiten dieser Projekte und der Programmbegleitung werden am 23. September 2021 im Rahmen der Online-Konferenz „Alternative Antriebe für einen klimafreundliche ÖPNV“ einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Detaillierte Informationen und Antragsunterlagen auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ): www.ptj.de/busfoerderung

(Information: NOW GmbH)

© UTM/b
10.09.2021
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