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E-Tretroller Verbot jetzt auch bei der BVG Berlin

Müssen jetzt draußen bleiben: Nachdem mehrere ÖPNV in Deutschland die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV verboten haben, zieht die BVG Berlin nun auch zum 1. Mai nach I © UTM

Sicherheit geht vor: Wie vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlen, wird die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannten E-Tretrollern) in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen der BVG ab dem 1. Mai 2024 vorerst ausgeschlossen. Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den in diesen Gefährten verwendeten Lithium-Ionen-Akkus bemängelt. Das Verbot für E-Tretroller wird ab dem 1. Mai über die BVG-Nutzungsordnung geregelt. Nicht betroffen sind E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile, die gemäß der Gutachten im Auftrag des VDV bereits deutlich höhere Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen. Auch andere Städte haben sich für ein E-Tretroller-Verbot entschieden. In Hamburg dürfen seit August 2023 keine E-Roller mehr in die U-Bahn, die Rheinbahn in Düsseldorf folgte am 1. März, die MVG in München am 1. April.

So sieht das E-Scooter Verbotsschild in Hamburg aus I © HHA

Die BVG informiert ihre Fahrgäste in den vergangenen Wochen umfassend über Laufzeilen, Hinweise auf den digitalen Fahrgastanzeigern sowie per Ansagen in den U-Bahnhöfen über die neue Regelung zu den E-Tretrollern. Erste Verkehrsunternehmen in anderen deutschen Städten hatten ein entsprechendes Verbot bereits in den vergangenen Wochen erlassen, weitere Städte folgen nun ebenfalls zum 1. Mai. Die BVG wird die weitere technische Entwicklung bei den E-Tretrollern, neue VDV-Empfehlungen und auch die Situation in anderen Städten kontinuierlich beobachten, um die Regelung in Zukunft erneut zu evaluieren. Eins wird dabei gleichbleiben: An oberster Stelle steht bei allen Erwägungen die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden.

VDV Empfehlung nach Explosionen u.a. in London, Barcelona und Madrid

Unter anderem in London, Barcelona und Madrid kam es im vergangenen Jahr zu Bränden und Explosionen von E.Tretrollern in ÖPNV Fahrzeugen. Der Innenraum einer Madrider U-Bahn wurde im Oktober 2023 sogar durch eine Explosion der Li-Ionen Batterien eines Tretrollers komplett zerstört. Zu Schaden kam bei dem Vorfall im Tunnel glücklicherweise niemand.

Folgendes Video zeigt den Brand eines E-Scooters bei der London Underground im November 2021, dem ein Mitnahme Verbot im Dezember 2021 folgte:

Wesentliche Grundlagen für die Anfang des Jahres durch den VDV ausgesprochene Empfehlung bilden zwei brandschutztechnische Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH). Der Gutachter stellt fest, dass es für die in Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards gibt.

Mit Blick auf einen möglichen Brand in U-Bahn-Fahrzeugen kommt der Gutachter zu folgender Einschätzung: „Der bei sicherheitstechnischen Betrachtungen mit höchster Priorität belegte Personenschutz und die hierfür erforderliche Möglichkeit zur Selbstrettung ist bei einem Brand eines Elektrokleinstfahrzeugs (entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)) in einem im Tunnel fahrenden vollbesetzten Zug praktisch nicht gegeben. Für die Fahrgäste besteht im Fahrzeug keine Ausweichmöglichkeit, da, anders als im Fernverkehr, ein Wechsel in einen angrenzenden nicht betroffenen Wagen bauartbedingt nicht möglich ist. Die sehr schnelle Rauchentwicklung innerhalb eines geschlossenen Raums kann daher auch innerhalb einer möglicherweise nur kurzen Restfahrzeit bis zur nächsten Haltestelle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen.“ Unter Berücksichtigung der aktuellen Daten und Fakten könne daher eine Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in U-Bahnen nicht empfohlen werden, so die finale Bewertung des Gutachters.

E-Scooter sind insbesondere in der Stadt als Ergänzung und Lückenschluss zum klassischen ÖPNV sehr beliebt – eine Mitnahme ist nun vielerorts nicht mehr möglich I © VOI

Darüber hinaus stellt die STUVAtec im zweiten Gutachten fest, dass E-Tretroller mit Lithium-Ionen-Akkus im Falle eines Brandereignisses auch in den übrigen Fahrzeugen des ÖPNV (Bussen und Straßenbahnen) zu einer Gefährdung von Fahrgästen führen können. In Abwägung der Gefährdungen mit dem zu akzeptierenden Restrisiko ist der VDV-Betriebsausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Mitnahme von E-Tretrollern auch in Bussen und Straßenbahnen grundsätzlich nicht empfohlen werden kann.

30.04.2024